Kann ich mich gleichzeitig an die Durchsetzungsstelle beim EBA und an eine Schlichtungsstelle wenden?
Grundsätzlich ist dies möglich, da die Betrachtungsweisen der beiden Stellen unterschiedlich sind:
- Ziel der Durchsetzungsstelle ist es, für die Zukunft ein rechtskonformes Verhalten der Verpflichteten im Sinne der Fahrgastrechteverordnung sicherzustellen, während
- Schlichtungsstellen Lösungen für den individuellen Einzelfall suchen.
Sollten Sie sich an beide Stellen zugleich gewandt haben, teilen Sie dies der jeweils anderen Stelle bitte mit.
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