Eisenbahn-Bundesamt

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Worüber muss ich noch informiert werden?

An Busbahnhöfen muss bei einer Annullierung oder Verspätung der Abfahrt spätestens 30 Minuten nach der planmäßigen Abfahrtszeit über die Lage und, sobald diese Informationen vorliegen, über die voraussichtliche Abfahrtszeit informiert werden. Soweit Sie bei der Buchung Ihre Kontaktdaten wie z.B. eine Mobilnummer hinterlegt haben, gilt dies grundsätzlich auch, wenn Sie von einer Bushaltestelle abfahren.

Bei Anschlussverlust an einen anderen Bus muss der Beförderer alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um die hiervon betroffenen Fahrgäste über alternative Anschlüsse zu unterrichten.

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