Eisenbahn-Bundesamt

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Kann ich mich gleichzeitig ans Eisenbahn-Bundesamt und an eine Schlichtungsstelle wenden?

Grundsätzlich ist dies möglich, da die Betrachtungsweisen der beiden Stellen unterschiedlich sind:

  • Ziel der Durchsetzungsstelle ist es, für die Zukunft ein rechtskonformes Verhalten der Unternehmen im Sinne der Fahrgastrechteverordnung sicherzustellen, während
  • Schlichtungsstellen Lösungen für den individuellen Einzelfall suchen.

Sollten Sie sich an beide Stellen zugleich gewandt haben, teilen Sie dies der jeweils anderen Stelle bitte mit.

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