Eisenbahn-Bundesamt

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Ich habe einen Anschluss verpasst. Gelten in diesem Fall auch die Fahrgastrechte?

Das kommt darauf an, ob es sich um eine Reisekette handelt oder nicht. Eine Reisekette ist ein durchgehender Beförderungsvertrag bzw. eine durchgehend gebuchte Reise. Aufschluss hierüber gibt Ihr Beförderungsausweis, die Fahrkarte, und ggf. die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Ihres Beförderers. Eine Reisekette im fahrgastrechtlichen Sinne kann allerdings immer nur innerhalb eines Verkehrsträgers (Bahn, Bus oder Schiff) vorliegen, nicht verkehrsträgerübergreifend.

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