Eisenbahn-Bundesamt

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Muss mir der Beförderer als Ersatz für meine erheblich verspätete oder annullierte Fährfahrt einen Platz auf einer anderen Fähre anbieten?

Wenn sich die Abfahrt vom Hafenterminal im Einschiffungshafen um mehr als 90 Minuten verzögert oder die Fahrt annulliert wird, muss Ihnen das Schiffsunternehmen zur Auswahl stellen, ob Sie von der Fahrt unter Erstattung des Fahrpreises zurücktreten oder alternativ anderweitig zum Endziel reisen möchten.

Entscheiden Sie sich für die Weiterreise, so muss der Beförderer Ihnen diese ohne Aufpreis zum frühestmöglichen Zeitpunkt unter vergleichbaren Bedingungen anbieten. In der Regel sollten die gesamte Reisedauer und Ankunftszeit ähnlich sowie – wenn möglich – die Kabinenkategorie gleich sein. Für die Weiterreise kann eine Verbindung des gleichen oder auch eines anderen Beförderers angeboten werden.

Diese Regelung gilt nicht für Kreuzfahrten.

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