Eisenbahn-Bundesamt

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Sie wollen ein Eisenbahnunternehmen gründen?

Wenn Sie beabsichtigen, in Deutschland ein Eisenbahnunternehmen zu gründen, wählen Sie einen Unternehmenssitz, entscheiden Sie sich für eine Rechtsform der Gesellschaft (z. B.: GmbH) und schließen Sie unter Mitwirkung eines zugelassenen Notars einen Gesellschaftsvertrag.

Das Unternehmen muss bei dem zuständigen Gewerbeamt angemeldet und vom örtlich zuständigen Amtsgericht (Registergericht) im Handelsregister eingetragen werden und das Stammkapital muss hinterlegt sein. Das Erbringen von Eisenbahnverkehrsdiensten muss im Handelsregister als Zweck des Unternehmens eingetragen sein.