Eisenbahn-Bundesamt

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Welche Behörde erteilt die Unternehmensgenehmigung?

Zuständig ist in der Regel das Bundesland, in dem das Eisenbahnverkehrsunternehmen seinen Unternehmenssitz hat. Der Antrag auf Erteilung einer Unternehmensgenehmigung ist dabei an die von der Landesregierung bestimmte Behörde zu senden. Unternehmen, die sich mehrheitlich im Bundeseigentum befinden, müssen den Antrag beim Eisenbahn-Bundesamt stellen. Die Anschriften der Genehmigungsbehörden und ihrer Ansprechpartner finden Sie in der Liste der zuständigen Genehmigungsbehörden.

Die Vorschriften für das Erteilen einer Genehmigung sind bei allen Genehmigungsbehörden gleich. Die Genehmigung wird erteilt, wenn das Unternehmen die Voraussetzungen der §§ 6a bis 6e AEG erfüllt hat. Die Dauer des Genehmigungsvorganges hängt daher von der Erfüllung der Voraussetzungen und der Vorlage aller nachweispflichtigen Unterlagen ab.