Welche Voraussetzungen muss eine Eisenbahn, die eine Unternehmensgenehmigung beantragt, erfüllen?
- Die für die Führung der Geschäfte bestellten Personen und das Unternehmen müssen zuverlässig sein,
- das Antrag stellende Unternehmen muss die gesetzlichen Anforderungen an die finanzielle Leistungsfähigkeit erfüllen,
- das Antrag stellende Unternehmen muss die gesetzlichen Anforderungen an die fachliche Eignung erfüllen.
Wie die Voraussetzungen im Einzelnen erbracht werden können und welche Nachweise vorzulegen sind, ist in den Vorschriften der §§ 6 bis 6h AEG beschrieben. Der Nachweis über die unternehmerische Fachkunde kann auch über die Bestätigung von bestellten Eisenbahnbetriebsleitern erbracht werden. Siehe hierzu die Rubrik Betriebsleiter.
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