Eisenbahn-Bundesamt

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Wie ist die einheitliche Sicherheitsbescheinigung zu beantragen und welche Informationen sind vom Antragsteller bereitzustellen?

Informationen zum Antragsverfahren sind der Durchführungsverordnung (EU) 2018/763 über die praktischen Festlegungen für die Erteilung von einheitlichen Sicherheitsbescheinigungen an Eisenbahnunternehmen und dem zugehörigen Anwendungsleitfaden für die Erteilung einer einheitlichen Sicherheitsbescheinigung – Leitfaden für Antragsteller zu entnehmen. Die ERA stellt auch eine deutsche Version des Anwendungsleitfadens zum Download bereit. Den Leitfaden und weitere Informationen finden Sie im Internetauftritt der ERA.

Das Eisenbahn-Bundesamt hat den nationalen Leitfaden veröffentlicht, der die europäischen Leitfäden zur Beantragung der einheitlichen Sicherheitsbescheinigung um die nationalen Anforderungen der Bundesrepublik Deutschland gemäß Richtlinie (EU) 2016/798 ergänzt.