Eisenbahn-Bundesamt

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link: Datenschutz

OK

Für welches Eisenbahn-Netz gilt die Unternehmensgenehmigung?

Eine in Deutschland ansonsten nicht beschränkt erteilte Genehmigung berechtigt zur Nutzung von allen öffentlichen Eisenbahnstrecken in Deutschland. Sie hat außerdem Gültigkeit im gesamten Gebiet der Europäischen Gemeinschaft und des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR). Es besteht ein grundsätzlich unbeschränktes Recht auf Zugang zur Eisenbahninfrastruktur.