Fachmitteilung 01 / 2014 vom: 07.01.2014, Thema: Triebfahrzeugführer
Widerruf einer Allgemeinverfügung
Das Eisenbahn-Bundesamt hat eine Allgemeinverfügung aus dem Jahr 2007 widerrufen.
Das Eisenbahn-Bundesamt hatte mit Bescheid vom 19.07 .2007 die Eisenbahnen verpflichtet, bei dem Einsatz von Triebfahrzeugführern, Bedienern von Kleinlokomotiven und Führern von Nebenfahrzeugen entsprechend der Eisenbahnfahrzeug-Führerschein-Richtlinie (VDV-Schrift 753) bzw. der Streckenkenntnis-Richtlinie (VDV-Schrift 755) zu verfahren. Mit Inkrafttreten der Triebfahrzeugführerscheinverordnung (TfV) und zuletzt der Triebfahrzeugführerschein-Prüfungsverordnung (TfPV) sind diese Anweisungen zur Durchführung des sicheren Betriebes nicht mehr erforderlich.
Die entsprechenden Bescheide hat das Eisenbahn-Bundesamt mit Bescheid vom 03.01.2014 widerrufen. Die VDV-Schriften 753 und 755 gelten nun nach Maßgabe des § 21 Absatz 2 TfV bzw. außerhalb des Geltungsbereiches der TfV bzw. TfPV als anerkannte Regeln der Technik, die die Eisenbahnen einzuhalten haben. Es bedarf daher keiner behördlichen Anordnung mehr.