Fachmitteilung 06 / 2014 vom: 04.02.2014, Thema: Triebfahrzeugführer
Keine Ausnahme von der Anwendung der Führerscheinrichtlinie
Seit dem 29. April 2011 gilt in Deutschland die Triebfahrzeugführerscheinverordnung (TfV), in der die Vorschriften der europaweit geltenden Führerscheinrichtlinie 2007/59/EG des Europäischen Parlaments und des Rates umgesetzt sind.
Seit dem 29. April 2011 gilt in Deutschland die Triebfahrzeugführerscheinverordnung (TfV), in der die Vorschriften der europaweit geltenden Führerscheinrichtlinie 2007/59/EG des Europäischen Parlaments und des Rates umgesetzt sind. Die europäische Führerscheinrichtlinie bietet der EU-Kommission die Möglichkeit, deren Anwendung auf nur innerstaatlich fahrende Triebfahrzeugführer auf Grund einer Kosten-Nutzen-Analyse für zehn Jahre auszusetzen. Die Bundesrepublik Deutschland hatte bei der Europäischen Kommission die Durchführung einer Kosten-Nutzen-Analyse und die Aussetzung der Führerscheinrichtlinie für 10 Jahre beantragt.
Die Europäische Kommission hat den Antrag geprüft und am 21.10.2013 entschieden, dass keine Ausnahme von der Anwendung der Bestimmungen der Richtlinie 2007/59/EG gewährt wird. Die EU-Kommission begründet diese Entscheidung damit, dass die Kosten-Nutzen-Analyse nicht gezeigt hat, dass die Kosten der Anwendung der Führerscheinrichtlinie auf die betroffenen Triebfahrzeugführer die Vorteile überwiegen.
Die Vorschriften der deutschen Triebfahrzeugführerscheinverordnung bleiben daher unverändert.