Eisenbahn-Bundesamt

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Fachmitteilung 08 / 2014 vom: 18.02.2014, Thema: Bahnbetrieb

Neuer Leitfaden zur Erstellung der Sicherheitsberichte

Das EBA hat den Leitfaden zur Erstellung der Sicherheitsberichte neu herausgegeben. Der Leitfaden berücksichtigt nun auch die erweiterten Berichtspflichten, die sich aus den Verordnungen CSM Risiko und CSM Kontrolle ergeben.

Die Eisenbahn-Sicherheitsverordnung (ESiV) vom 05. Juli 2007 verpflichtet Eisenbahnen, die einer Sicherheitsgenehmigung oder -bescheinigung bedürfen, zur jährlichen Abgabe eines Sicherheitsberichts. Neben den in der ESiV genannten Punkten ergeben sich weitere inhaltliche Anforderungen an die Sicherheitsberichte aus direkt anwendbaren Verordnungen der EU. So sehen nun auch die Verordnung CSM Risiko und die Verordnung CSM Kontrolle weitere Berichtspflichten für die betroffenen Eisenbahnen vor. Das EBA hat den Umfang der Anforderungen an die Sicherheitsberichte in einem Leitfaden zusammen gefasst.