Fachmitteilung 09 / 2014 vom: 11.03.2014, Thema: Triebfahrzeugführer
Neue Fachmitteilung zum Abkommen zwischen der dänischen Aufsichtsbehörde und dem Eisenbahn-Bundesamt über die gegenseitige Anerkennung von Triebfahrzeugführern
In Abstimmung mit der dänischen Aufsichtsbehörde wurde unsere diesbezügliche Fachmitteilung vom 11.02.2014 konkretisiert:
Führerscheine gemäß Eisenbahnfahrzeug-Führerschein-Richtlinie (VDV-Schrift 753) von Triebfahrzeugführern deutscher Eisenbahnverkehrsunternehmen, die vor dem 29. Oktober 2011 ausgestellt worden sind, behalten gemäß § 21 Abs. 2 Triebfahrzeugführerscheinverordnung (TfV) ihre Gültigkeit bis zum 29. Oktober 2018 für den Verkehr in Dänemark entsprechend dem „Abkommen zwischen der Trafikstyrelsen (TS) und dem Eisenbahn-Bundesamt (EBA) über die gegenseitige Anerkennung der körperlichen und psychischen Tauglichkeit sowie der grundlegenden Kompetenzanforderungen an Triebfahrzeugführer“ vom 29.04./11.05.2009.
Alle anderen Triebfahrzeugführer deutscher Eisenbahnverkehrsunternehmen, die im grenzüberschreitenden Verkehr bzw. in Kabotageverkehren tätig sind, müssen nach Mitteilung der dänischen Aufsichtsbehörde eine EU-Fahrberechtigung (Triebfahrzeugführerschein mit Zusatzbescheinigung für Dänemark) besitzen.
Triebfahrzeugführer dänischer Eisenbahnverkehrsunternehmen müssen seit dem 15. Februar 2014 eine EU - Fahrerlaubnis besitzen; die dänische nationale Triebfahrzeugführerlizenz ist nach diesem Datum ungültig.