Eisenbahn-Bundesamt

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Fachmitteilung 010 / 2014 vom: 11.03.2014, Thema: Fahrzeuge

MOU Fahrzeugzulassung auch anzuwenden für Abnahme nach § 32 EBO für Regel- und Nebenfahrzeuge

Das EBA hat die 2. Ergänzung der Verwaltungsvorschrift für die Abnahme von Eisenbahnfahrzeugen gemäß § 32 EBO im Zuständigkeitsbereich des Eisenbahn-Bundesamtes (VwV Abnahme § 32) verfügt.

Damit ist für das EBA die Anwendung des „MEMORANDUM OF UNDERSTANDING über die Neugestaltung von Zulassungsverfahren für Eisenbahnfahrzeuge“ vom 26.06.2013 auch für die Abnahmen nach § 32 EBO für Regel- bzw. Nebenfahrzeuge gegeben.