Fachmitteilung 010 / 2014 vom: 11.03.2014, Thema: Fahrzeuge
MOU Fahrzeugzulassung auch anzuwenden für Abnahme nach § 32 EBO für Regel- und Nebenfahrzeuge
Das EBA hat die 2. Ergänzung der Verwaltungsvorschrift für die Abnahme von Eisenbahnfahrzeugen gemäß § 32 EBO im Zuständigkeitsbereich des Eisenbahn-Bundesamtes (VwV Abnahme § 32) verfügt.
Damit ist für das EBA die Anwendung des „MEMORANDUM OF UNDERSTANDING über die Neugestaltung von Zulassungsverfahren für Eisenbahnfahrzeuge“ vom 26.06.2013 auch für die Abnahmen nach § 32 EBO für Regel- bzw. Nebenfahrzeuge gegeben.