Fachmitteilung 18 / 2014 vom: 30.07.2014, Thema: Infrastruktur
Planrecht für das Bauvorhaben "Elektrifizierung Neubrücke – Türkismühle“ liegt nunmehr komplett vor
Nach Elektrifizierung kann Regionalbahn Saarbrücken-Türkismühle zur Regionalbahn Saarbrücken-Neubrücken erweitert werden
Das Bauvorhaben "Elektrifizierung Neubrücke – Türkismühle, Planfeststellungsabschnitt 1 – Rheinland-Pfalz“ ist eine Teilmaßnahme des Integralen Taktfahrplanes Rheinland-Pfalz – Saarland
Der Sachbereich 1 der Außenstelle Frankfurt/Saarbrücken hat den Plan für das Bauvorhaben "Elektrifizierung Neubrücke – Türkismühle, Planfeststellungsabschnitt 1 – Rheinland-Pfalz“ als Teilmaßnahme des Integralen Taktfahrplanes Rheinland-Pfalz – Saarland festgestellt. Nach dem Planfeststellungsbeschluss des Planfeststellungsabschnittes 2 – Saarland vom 29.11.2013, 55110-551ppw/166-2012#012 liegt das Planrecht für die Elektrifizierung nunmehr komplett vor.
Durch die Maßnahme kann die Nahestrecke von Saarbrücken über das saarländische Türkismühle bis zum rheinland-pfälzischen Neubrücke (Nahe) als Regionalbahn Saarbrücken–Neubrücke in elektrischer Traktion angebunden werden. Das Bauvorhaben soll während Sommerferien unter Vollsperrung realisiert werden. Zum Fahrplanwechsel 2014/2015 kann der Abschnitt sodann mit elektrischen Regionalbahnen befahren werden.