Eisenbahn-Bundesamt

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Fachmitteilung 19 / 2014 vom: 14.08.2014, Thema: Fahrzeuge

Regelung EMV 06 zur Elektromagnetischen Verträglichkeit von Schienenfahrzeugen in Kraft

Der Lenkungskreis Fahrzeuge hat "Technische Regeln zur Elektromagnetischen Verträglichkeit - Nachweis der Funkverträglichkeit von Schienenfahrzeugen mit Bahnfunkdiensten“ als Regelung Nr. EMV 06 mit Datum vom 29.07.2014 in Kraft gesetzt.

Die in der vorliegenden Regelung Nr. EMV 06 gestellten Anforderungen betreffen Fahrzeuge des Eisenbahnverkehrs, die einer Inbetriebnahmegenehmigung nach TEIV oder einer Abnahme nach §32 Abs. 1 EBO bedürfen. Die Regeln finden Anwendung bei Lokomotiven, Triebfahrzeugen, Triebzügen und Wagen sowie Nebenfahrzeugen.
Die Anforderungen dieser Technischen Regeln sind zur Sicherstellung eines störungs- und fehlerfreien Einsatzes von neuen oder umgebauten Fahrzeugen mit relevanten Änderungen notwendig. Dieses Dokument beschreibt die Anforderungen an die Funkverträglichkeit von Schienenfahrzeugen gegenüber Bahnfunkdiensten, wie z.B.:

  • Zugfunk (einschließlich Zugfunk-Notruf)
  • Rangierfunk (einschließlich Rangiernotruf)
  • Betriebs- und Instandhaltungsfunk (Sprechfunk)
  • Datenfunk (ETCS, EBuLa, …)
  • Funkfernsteuerung Lokomotiven
  • Warnsysteme
  • Diagnosefunk.

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