Fachmitteilung 21 / 2014 vom: 21.08.2014, Thema: Fahrzeuge
Fahrzeugzulassung nach dem MoU – Informationen für die Antragsteller
Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) hat für die Antragsteller im Verfahren zur Fahrzeugzulassung nach dem MoU ein neues Informationspapier erstellt. Dieses steht ab sofort für alle Antragsteller zum Download bereit.
Das Memorandum of Understanding (MoU) über die Neugestaltung von Zulassungsverfahren für Eisenbahnfahrzeuge hatten das EBA und die Beteiligten des Eisenbahnsektors im Juni 2013 unterzeichnet. Nach seiner Einführung hatte das EBA die Abläufe des Verfahrens zur Inbetriebnahmegenehmigung entsprechend neu strukturiert und auch geeignete Vordrucke bereitgestellt.
Das nun veröffentlichte Informationspapier gibt zusätzliche Hinweise zur effektiven Zusammenarbeit zwischen Antragstellern und Zulassungsbehörde.