Fachmitteilung 24 / 2014 vom: 25.09.2014, Thema: Finanzierung
Änderung der SGFFG-Anleitungen
Das Eisenbahn-Bundesamt hat die Anlage 11 der Anleitungen zum Vollzug des Schienengüterfernverkehrsnetzförderungsgesetz (SGFFG), nämlich den Excel-Vordruck zum Verwendungsnachweis, neu gefasst.
Die Zuwendungsempfänger / Antragsteller werden gebeten, ab sofort nur diese Neufassung des Vordrucks des Verwendungsnachweises zu verwenden.
Die Neufassung des Vordrucks soll sicherstellen, dass die Baukosten und Planungskosten entsprechend den gesetzlichen Vorgaben von Zuwendungsempfängern einheitlich erfasst werden. Dies schien nach dem bisherigen Muster nicht hinreichend gewährleistet zu sein.
Den nichtbundeseigenen Eisenbahninfrastrukturunternehmen, die einen Zuwendungsbescheid nach den SGFFG erteilt bekommen haben, ist diese Änderung der Anlage 11 der Anleitungen bereits schriftlich mitgeteilt worden.