Eisenbahn-Bundesamt

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Fachmitteilung 29 / 2014 vom: 09.12.2014, Thema: Recht

Neue EU-Verordnung: Bahnfahren soll für behinderte Menschen leichter werden

Am 01.01.2015 tritt eine EU-Verordnung in Kraft, welche die Zugänglichkeit des Bahnsystems für Menschen mit eingeschränkter Mobilität verbessern soll. Es handelt sich dabei um die überarbeitete Version der TSI PRM (Technische Spezifikation für Interoperabilität für „Persons with Reduced Mobility“) aus dem Jahr 2007.

Mit der neuen Verordnung wird der Geltungsbereich der ursprünglichen TSI PRM ausgeweitet: Sie umfasst vom kommenden Jahr an nicht mehr nur festgelegte europäische Haupttransportstrecken (das so genannte TEN-Netz, TEN steht für transeuropäisches Eisenbahnnetz), sondern gilt zukünftig für das gesamte europäische Eisenbahnnetz bis auf wenige Ausnahmen (wie etwa Netze auf Basis von Artikel 1 Absatz 3 der RL 2008/57/EG, z. B. historische und touristisch verkehrende Eisenbahnen sowie bestehende Infrastrukturen und Bahnhöfe, es sei denn, diese werden erneuert oder umfassend umgerüstet).

Für Rollstuhlfahrer, die mit der Bahn reisen, sieht die neue Verordnung verschiedene Erleichterungen vor: So müssen Türen in Bahnhöfen künftig 90 statt 80 cm breit sein und Einstiegshilfen wie Rampen oder Fahrstühle müssen mindestens für eine Traglast von 300 kg ausgelegt sein, damit der Transport etwa von schweren Elektro-Rollstühlen möglich ist. Für bereits genehmigte Infrastruktur und Fahrzeuge sowie für Vorhaben, deren Entwicklung schon weit fortgeschritten ist, gilt allerdings noch die alte Version der TSI PRM fort.

Geplant ist außerdem, dass jedes Mitgliedsland der EU künftig ein Bestandsregister anlegt, das die wichtigsten Daten zur Zugänglichkeit von Bahnhöfen und Fahrzeugen enthält. Geliefert werden die Daten von Eisenbahnverkehrsunternehmen und Bahnhofsbetreibern. Die Bestandsregister dienen den Mitgliedstaaten und der EU-Kommission als Grundlage, auf der die Migrationspläne erstellt werden, welche die TSI PRM fordert. Mithilfe der Migrationspläne sollen Barrieren, die es für mobil eingeschränkte Personen noch gibt, schrittweise abgebaut werden.

Mit der Überarbeitung der TSI PRM hatte die EU-Kommission die Europäische Eisenbahnagentur (ERA) betraut. In den entsprechenden ERA-Arbeitsgruppen ist das Eisenbahn-Bundesamt als nationale Sicherheitsbehörde seit vielen Jahren vertreten. In der EU gelten seit 2009 bereits die einheitlichen Fahrgastrechte im Eisenbahnverkehr, deren Durchsetzung in Deutschland das Eisenbahn-Bundesamt wahrnimmt. Die Fahrgastrechteverordnung VO (EG) Nr. 1371/2007 regelt insbesondere in Kapitel V die Rechte von Personen mit Behinderung und/oder eingeschränkter Mobilität. Die TSI PRM regelt ergänzend die technischen Anforderungen, um Barrieren zu beseitigen.

Aktualisierung: Die TSI PRM ist am 12.12.2014 unter der Nummer VO (EU) Nr. 1300/2014 im Amtsblatt der EU veröffentlicht worden.

Zur Verordnung VO (EU) Nr. 1300/2014 im Amtsblatt der EU