Eisenbahn-Bundesamt

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Fachmitteilung 04 / 2015 vom: 09.02.2015, Thema: Kesselwagen

EBA ersetzt Kesselwagen-Merkblatt 02/2006 durch FAQ-Liste


Mit Veröffentlichung der „Fragen & Antworten“-Liste (FAQ) über den Bau, die Ausrüstung, Zulassung, Kennzeichnung und den Betrieb von Kesselwagen werden zugleich das Kesselwagen-Merkblatt 02/2006 (Stand 01.08.2006) und damit alle bisherigen Vereinbarungen und Festlegungen zurückgezogen.

Die Ordnung für die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter (RID) legt in Kapitel 6.8 die Vorschriften über den Bau, die Ausrüstung, die Zulassung des Baumusters, die Prüfung und Kennzeichnung von Kesselwagen fest. Wie diese Vorschriften umzusetzen sind, legen die Rechtsverordnung und die einschlägigen Normen nicht für alle Fälle bis ins Detail fest. Hierzu bedarf es zusätzlicher Erläuterungen und Festlegungen, die von der zuständigen Behörde zu treffen sind.

Die FAQ sollen dem betroffenen Anwenderkreis eine verbindliche Hilfe zum Themenbereich Kesselwagen geben.