Fachmitteilung 05 / 2015 vom: 26.02.2015, Thema: Fahrzeuge
Fahrzeugzulassung nach dem MoU – Informationen für die Antragsteller überarbeitet
Das Eisenbahn-Bundesamt hat die im Rahmen der Fachmitteilung 21/2014 vom 21.08.2014 veröffentlichten Informationen für die Antragsteller zur effektiven Zusammenarbeit zwischen Antragstellern und Zulassungsbehörde überarbeitet und um zusätzliche Hinweise zur Variantenzulassung und zur Vorlage der Nachweise (Fahrzeugdossier nach MoU) ergänzt.
Das Memorandum of Understanding (MoU) über die Neugestaltung von Zulassungsverfahren für Eisenbahnfahrzeuge hatten das EBA und die Beteiligten des Eisenbahnsektors im Juni 2013 unterzeichnet. Nach seiner Einführung hatte das EBA die Abläufe des Verfahrens zur Inbetriebnahmegenehmigung entsprechend neu strukturiert und auch geeignete Vordrucke bereitgestellt.