Eisenbahn-Bundesamt

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Fachmitteilung 07 / 2015 vom: 05.03.2015, Thema: Triebfahrzeugführer

Gegenseitige Anerkennung von Triebfahrzeugführern und –führerinnen deutscher und Schweizer Eisenbahnunternehmen


Das Bundesamt für Verkehr der Schweiz und das Eisenbahn-Bundesamt haben die Vereinbarungen zur gegenseitigen Anerkennung von Triebfahrzeugführern und –führerinnen den geltenden nationalen Bestimmungen angepasst und dabei auch die Triebfahrzeugführerscheinverordnung und die Triebfahrzeugführerschein-Prüfungsverordnung berücksichtigt.

Die geänderten Vereinbarungen treten am 01.05.2015 in Kraft.