Fachmitteilung 14 / 2015 vom: 07.07.2015, Thema: Europa
Anerkennung von Bewertungsstellen durch das Eisenbahn-Bundesamt
Mit der Inkraftsetzung des 9. ERÄG am 06.06.2015 (geänderter § 5 Absatz 1d AEG) obliegt dem Eisenbahn-Bundesamt die Anerkennung von unabhängigen Bewertungsstellen (UBS) nach der EU – VO 402/2013. Da für die Anerkennung von UBS auf nationaler Ebene keine untergesetzliche Regelung erforderlich ist, sind mit der Inkraftsetzung des 9. ERÄG die notwendigen rechtlichen Voraussetzungen für die Durchführung der Anerkennungsverfahren geschaffen.
Das Eisenbahn-Bundesamt hat auf der Grundlage der einschlägigen europäischen Normen ein die CSM – VO untersetzendes Verfahren für die Anerkennung und Überwachung von unabhängigen Bewertungsstellen einschließlich der nachzuweisenden Anforderungen entwickelt.