Eisenbahn-Bundesamt

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Fachmitteilung 18 / 2015 vom: 23.07.2015, Thema: Finanzierung

Erlass von Ausführungsbestimmungen des EBA zur Lärmsanierung

Das Eisenbahn-Bundesamt hat Ausführungsbestimmungen zur Förderrichtlinie Lärmsanierung bekannt gemacht. In ihnen beantwortet die Behörde Einzelfragen, die während des Prozesses der Antragstellung und bei Erlass von Zuwendungsbescheiden an den Zuwendungsempfänger DB Netz AG aufkommen könnten. Das EBA reagiert mit ihrer Veröffentlichung auf Erfahrungen aus der Verwaltungspraxis.

Von besonderem Interesse sind die Ausführungsbestimmungen hinsichtlich der Förderung von passiven Lärmschutzmaßnahmen. Im Mittelpunkt steht dabei die an die DB Netz AG als Netzbetreiber gewährte Förderung zur anteiligen Finanzierung passiver Lärmschutzmaßnahmen zugunsten aufgrund der Förderrichtlinie Lärmsanierung begünstigter Hauseigentümer.