Eisenbahn-Bundesamt

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Fachmitteilung 24 / 2015 vom: 01.10.2015, Thema: Infrastruktur

Das Eisenbahn-Bundesamt hat der Deutschen Bahn Baurecht für den ersten Abschnitt der Betuwe-Strecke erteilt.

Der genehmigte Teil der Strecke liegt in Oberhausen und er kann nun um ein Gleis erweitert werden.

In seinem Planfeststellungsbeschluss hat das Eisenbahn-Bundesamt viele Anregungen aus dem Anhörungsverfahren umsetzen können.

So hatten sich etwa die Anwohner und die Stadt Oberhausen unzufrieden mit den Schallschutzmaßnahmen gezeigt, welche die Deutsche Bahn für den Kaisergarten und das sogenannte Gleisdreieck (Rothofstr./ Rosastraße) ursprünglich vorgesehen hatte. Das EBA hat der besonderen Lärmbelastung Rechnung getragen, der die Anwohner in diesem Bereich vor allem nachts ausgesetzt sind, und für das „Gleisdreieck“ umfangreiche, zusätzliche Lärmschutzmaßnahmen angeordnet. Diese muss die Bauherrin nachträglich planen.
Im Kaisergarten indes werden Grenzwerte für den Außenbereich nicht überschritten, so dass dem EBA an dieser Stelle keine ausreichende rechtliche Begründung zur Verfügung stand, um zusätzlichen Lärmschutz anzuordnen.

Auch die Forderungen der Feuerwehr – soweit sie unter deutschem Recht darstellbar sind und sich auf Sachverhalte beziehen, die in der Planfeststellung geregelt werden – sind an vielen Stellen in die planrechtliche Entscheidung eingeflossen. So hat das EBA der Bahn etwa zusätzliche Maßnahmen im Zusammenhang mit der Löschwasserversorgung abgefordert. Zudem hat das EBA der Bauherrin aufgegeben, ihre Sicherheitskonzepte umfassend zu überarbeiten und die revidierte Fassung mit der Feuerwehr abzustimmen. Die Bahn wird dabei unter anderem die Zugänge zum Gleis, die Wendemöglichkeiten und sonstigen Anforderungen konkretisieren und wenn erforderlich nachbessern.