Fachmitteilung 27 / 2015 vom: 15.10.2015, Thema: Fahrzeuge
Technische Regelungen für den Nachweis der elektromagnetischen Verträglichkeit zwischen Schienenfahrzeugen und der Infrastruktur treten in Kraft
Der Lenkungskreis Fahrzeuge hat die „Technische Regelungen für den Nachweis der elektromagnetischen Verträglichkeit zwischen Schienenfahrzeugen und der Infrastruktur (TR-EMV) Teile 1-3“ freigegeben.
Die in der Technischen Regelung (TR-EMV) gestellten Anforderungen betreffen Fahrzeuge des Eisenbahnverkehrs im Geltungsbereich der EBO.
Die TR-EMV beschreibt in Ergänzung zu europäischen Vorgaben (TSI, EN) nationale Regelungen (NNTR) für Mess- und Bewertungsverfahren zum Nachweis der elektromagnetischen Verträglichkeit von Schienenfahrzeugen mit signal- und kommunikationstechnischen Einrichtungen der Eisenbahninfrastruktur.
Die TR-EMV löst für den Bereich der Schienenwege der DB Netz AG die Richtlinien 807.0200, 807.0201 und 807.0205 - einschließlich der Bekanntgaben EMV 01 und EMV 02 - ab. Für die Eisenbahnen im Geltungsbereich der EBO werden mit der TR-EMV die Regelungen Nr. EMV 01, 02, 03 und 04 inklusive der Bekanntgaben EMV 01, EMV 02 und EMV 03 abgelöst.
Als Bezug ist mit der Anlage 1 der TR-EMV Teil 1 eine Übersichtsdarstellung mit Zuordnung der abgelösten Regelwerke enthalten.
Für laufende Projekte mit bereits festgeschriebenem Regelwerk gilt dieses unbenommen weiter.
Der Lenkungskreis Fahrzeuge besteht aus Vertretern des Eisenbahn-Bundesamtes (EBA), des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI), der Benannten Stelle Interoperabilität (EBC), der Eisenbahnverbände (VDV, VDB, VPI), der Deutschen Bahn AG und der Bundesnetzagentur. Als nationales Steuerungsgremium berät er über fahrzeugtechnische Angelegenheiten.