Fachmitteilung 28 / 2015 vom: 05.11.2015, Thema: Bahnbetrieb
Zuständigkeiten des EBA für den Technischen Arbeitsschutz
Die Überwachungsaufgaben des Arbeitsschutzes nehmen in der Regel die Landesbehörden wahr. Gemäß der Eisenbahn-Arbeitsschutzzuständigkeitsverordnung (EBArbSchV) obliegt dem Eisenbahn-Bundesamt (EBA) allerdings, zu überwachen, ob die staatlichen Vorschriften des technischen Arbeitsschutzes eingehalten werden im Bereich der Eisenbahnen des Bundes (EdB) sowie der Eisenbahnverkehrsunternehmen mit Sitz im Ausland für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.
Hierbei ergeben sich Schnittstellen zwischen dem Eisenbahn-Bundesamt und den Landesbehörden. Diese stellt das EBA unter dem folgenden Link dar.