Fachmitteilung 29 / 2015 vom: 10.11.2015, Thema: Bahnbetrieb
Sicherheitsgenehmigung für die DB Station & Service AG erteilt
Das Eisenbahn-Bundesamt hat der DB Station & Service AG die Sicherheitsgenehmigung auf Grundlage von § 7c Abs. 2 Allgemeines Eisenbahngesetz erteilt.
Die DB Station & Service AG betreibt als Eisenbahninfrastrukturunternehmen rund 5.400 Verkehrsstationen. Die DB Station & Service AG hat ein Sicherheitsmanagementsystem aufgebaut, das vom Eisenbahn-Bundesamt auf Grundlage der Verordnung (EU) 1169/2010 bewertet und genehmigt wurde.