Fachmitteilung 32 / 2015 vom: 18.12.2015, Thema: Triebfahrzeugführer
Änderung im Antragsverfahren für einen Triebfahrzeugführerschein
Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) hat das Verfahren zur Beantragung eines Triebfahrzeugführerscheins geändert.
Der Antrag auf Erteilung eines Triebfahrzeugführerscheins kann u.a. erst dann bearbeitet werden, nachdem das EBA den Eingang der festgesetzten Gebühren festgestellt hat. In der entsprechenden Überweisung ist nun statt des Verwendungszwecks das Bearbeitungskennzeichen des Eisenbahn-Bundesamtes anzugeben.
Das EBA hat zudem in der Ausfüllanleitung zu Anlage 3 „Liste der dem Antrag beizufügenden Unterlagen“ zum Antrag auf Erteilung eines Triebfahrzeugführerscheins die Hinweise zur Zusammenstellung der Unterlagen aktualisiert.