Fachmitteilung 01 / 2016 vom: 09.02.2016, Thema: Bahnbetrieb
Neuer Leitfaden zur Erstellung der Sicherheitsberichte
Das EBA hat den Leitfaden zur Erstellung der Sicherheitsberichte nach § 6 der Eisenbahn-Sicherheitsverordnung (ESiV) neu herausgegeben. Der Leitfaden berücksichtigt die Änderungen an gemeinsamen Sicherheitsindikatoren, die sich aus der Richtlinie 2014/88/EU ergeben. Die Änderung der ESiV wurde im Rahmen der Neunten Verordnung zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften zum 01.01.2016 umgesetzt.
Die ESiV vom 05. Juli 2007 verpflichtet Eisenbahnen, die einer Sicherheitsgenehmigung oder -bescheinigung bedürfen, zur jährlichen Abgabe eines Sicherheitsberichts. Neben den in der ESiV genannten Punkten ergeben sich weitere inhaltliche Anforderungen an die Sicherheitsberichte aus direkt anwendbaren Verordnungen der EU. So sehen auch die Verordnung CSM Risiko und die Verordnung CSM Kontrolle ergänzende Berichtspflichten für die betroffenen Eisenbahnen vor.