Fachmitteilung 03 / 2016 vom: 22.02.2016, Thema: Triebfahrzeugführer
Änderungen in Antragsverfahren bei der Triebfahrzeugführerscheinstelle
Die Triebfahrzeugführerscheinstelle des Eisenbahn-Bundesamtes (EBA) hat ihre Antragsverfahren überarbeitet.
Im Antragsverfahren für einen Triebfahrzeugführerschein entfällt die Zusendung eines Auszugs aus dem Fahreignungsregisters (FAER).
Vorauszahlungen für Leistungen der Triebfahrzeugführerscheinstelle sind nicht zu erbringen.
Zudem wurde in „Anlage 3 - Liste der dem Antrag auf Erteilung eines Triebfahrzeugführerscheins beizufügenden Unterlagen“ der Punkt „4.0 Beizufügende Unterlagen“ um ein Formularfeld ergänzt.