Eisenbahn-Bundesamt

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Fachmitteilung 07 / 2016 vom: 22.04.2016, Thema: Bahnbetrieb

Stand der Technik der akustischen Baustellenwarnung

Bei Baustellen in lärmsensiblen Bereichen dürfen spätestens ab 2019 nur noch Warnsignalgeber mit automatischer Pegelanpassung (APA) zum Einsatz kommen. Mit einer entsprechenden Allgemeinverfügung trägt das Eisenbahn-Bundesamt neueren technischen Entwicklungen Rechnung.

Auf Baustellen an Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes werden Beschäftigte oftmals mit akustischen Warnsignalen vor den Gefahren aus dem Eisenbahnbetrieb gewarnt. Um zu gewährleisten, dass die Beschäftigten die Warnung jederzeit sicher aufnehmen können, müssen die Warnsignale deutlich über den Schallpegeln der Baumaschinen liegen.

Dies führt insbesondere in Gebieten mit dichter Bebauung zu Konflikten mit Anwohnern, die sich zum Teil über erhebliche Lärmbelästigungen durch Warnsignale beschweren. Neuere Entwicklungen im Bereich der Warnsignalgebertechnik führen jetzt dazu, dass Systeme am Markt verfügbar sind, die durch kontinuierliche Messung der Störschallpegel das Warnsignal so einpegeln können, dass eine deutliche Reduzierung der Lärmbelastung der Anwohner bei gleicher Sicherheit für die Beschäftigten erreicht werden kann. Diese Systeme stellen nach Auffassung des Eisenbahn-Bundesamtes den für den Bereich des Immissionsschutzes zu fordernden Stand der Technik dar. Das Eisenbahn-Bundesamt hat daher eine Allgemeinverfügung erlassen, nach der in lärmsensiblen Bereichen spätestens ab 2019 nur noch Warnsignalgeber mit automatischer Pegelanpassung (APA) zum Einsatz kommen dürfen.

Die Allgemeinverfügung finden Sie hier