Fachmitteilung 08 / 2016 vom: 27.04.2016, Thema: Infrastruktur
Planrecht für die Zweite S-Bahn-Stammstrecke München
Am 25.04.2016 hat das Eisenbahn-Bundesamt den Planfeststellungbeschluss für den Planfeststellungsabschnitt 3neu der zweiten S-Bahn-Stammstrecke in München erlassen.
Das Gesamtprojekt Zweite S-Bahn-Stammstrecke München umfasst den Neubau einer zweiten innerstädtischen S-Bahn-Strecke zwischen den S-Bahnhöfen Laim und Leuchtenbergring. Es beinhaltet den Bau eines ca. 7 km langen Streckentunnels und die Errichtung drei neuer unterirdischer Verkehrsstationen am Hauptbahnhof, am Marienhof und am Ostbahnhof sowie den Umbau bzw. die Erweiterung der S-Bahn-Stationen in Laim und am Leuchtenbergring. Bei dem insgesamt ca. 10 km langen Neubauprojekt wird die Münchner Innenstadt in Tunnellage bis ca. 40 m Tiefe unterquert. Mit der zweiten S-Bahn-Stammstrecke werden zusätzliche Streckenkapazitäten zur Weiterentwicklung des Münchener S-Bahn-Systems bereitgestellt und die bestehende S-Bahn-Stammstrecke mit den Hauptumsteigepunkten (Hauptbahnhof, Marienplatz und Ostbahnhof) - auch in einem eventuellen Störungsfall - entlastet.