Eisenbahn-Bundesamt

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Fachmitteilung 15 / 2016 vom: 06.07.2016, Thema: Triebfahrzeugführer

Erinnerung: Frist zur Umstellung auf Triebfahrzeugführerscheine endet am 29. Oktober 2016

In gut drei Monaten, am 29. Oktober 2016, endet die Frist, innerhalb derer die Erlaubnisse nach der Eisenbahnfahrzeug-Führerschein-Richtlinie des Verbandes Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV-Schrift 753) gemäß der Übergangsvorschrift in § 21 TfV (Triebfahrzeugführerscheinverordnung) auf Triebfahrzeugführerscheine umgestellt werden können. Bei Anträgen, die nach dem 29. Oktober 2016 eingehen, müssen die Antragsteller dann die einschlägigen Voraussetzungen des § 5 TfV erfüllen. Es gilt das Eingangsdatum im EBA.

Bitte beachten Sie: Triebfahrzeugführer, denen Erlaubnisse nach der VDV-Schrift 753 erteilt worden sind, dürfen ihren Beruf auf Grund ihrer Erlaubnisse und ohne Anwendung der TfV nur noch bis zum Ablauf des 29. Oktober 2018 weiter ausüben. In Bereichen von Regionalbahnen behalten die Erlaubnisse nach der VDV-Schrift 753 auch nach dem 29. Oktober 2018 ihre Gültigkeit.