Eisenbahn-Bundesamt

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link: Datenschutz

OK

Fachmitteilung 17 / 2016 vom: 03.08.2016, Thema: Fahrzeuge

Anwendung der Ausnahmeregelung zur generellen Ausrüstungsverpflichtung von Neufahrzeugen mit dem Zusicherungssystem ETCS gemäß Kapitel 7.4.3 der TSI Zugsteuerung, Zugsicherung und Signalgebung

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat entschieden, die Ausnahmeregelung zur generellen Ausrüstungsverpflichtung von Neufahrzeugen mit dem Zusicherungssystem ETCS in Deutschland anzuwenden.

Die Verordnung (EU) 2016/919 der Europäischen Kommission vom 27. Mai 2016 über die technische Spezifikation für die Interoperabilität des Teilsystems „Zugsteuerung, Zugsicherung und Signalgebung“ des Eisenbahnsystems in der Europäischen Union, die am 05.07.2016 in Kraft trat, eröffnet den Mitgliedstaaten in Abschnitt 7.4.3 die Möglichkeit, alle neuen Fahrzeuge, die nur für den Inlandsverkehr bestimmt sind, von der im ersten Absatz des Abschnitts 7.4.2.1 genannten Verpflichtung auszunehmen. Dies gilt nicht, wenn der Einsatzbereich dieser Fahrzeuge mehr als 150 km eines Streckenabschnitts umfasst, der bereits mit ETCS ausgerüstet ist oder binnen fünf Jahren nach Erteilung der Inbetriebnahmegenehmigung (IBG) für diese Fahrzeuge mit ETCS ausgerüstet werden soll.

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat entschieden, die vorgenannte Ausnahmeregelung in Deutschland anzuwenden und das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) gebeten, die Entscheidung über die Anwendung dieser Bestimmung zu veröffentlichen.

Das EBA wird die betroffenen Verbände zu einem Abstimmungsgespräch einladen, um die Auswirkungen für die Antragstellung von Fahrzeugzulassungen sowie die Formulierung der IBG unter Berücksichtigung der Vorgaben des BMVI abzustimmen.