Fachmitteilung 04 / 2017 vom: 20.02.2017, Thema: Bahnbetrieb
Dänemark hat das Abkommen mit Deutschland über die gegenseitige Anerkennung von Triebfahrzeugführerscheinen gekündigt
Seit dem 1. Oktober 2016 benötigen alle Triebfahrzeugführer für Fahrten nach Dänemark einen Triebfahrzeugführerschein gemäß der europäischen Richtlinie 2007/57/EG.
Im Jahre 2014 hatten das Eisenbahn-Bundesamt und die dänische Eisenbahnsicherheitsbehörde (Trafik- og Byggestyrelsen) vereinbart, dass die in Deutschland erteilten Führerscheine gemäß Eisenbahnfahrzeug-Führerschein-Richtlinie (VDV-Schrift 753) von Triebfahrzeugführern deutscher Eisenbahnverkehrsunternehmen bis zum 29. Oktober 2018 für den Verkehr in Dänemark weiter verwendet werden dürfen.
Dieses Abkommen hat die dänische Eisenbahnsicherheitsbehörde im Jahr 2016 aufgekündigt. Seit dem 1. Oktober 2016 müssen deshalb Triebfahrzeugführer, die im grenzüberschreitenden Verkehr nach Dänemark eingesetzt werden, im Besitz eines EU-Führerscheins gemäß der Richtlinie 2007/59/EG sein.