Fachmitteilung 12 / 2017 vom: 23.06.2017, Thema: Fahrzeuge
Änderung im Antragsverfahren für den Triebfahrzeugführerschein
Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) hat das Antragsverfahren für den Triebfahrzeugführerschein überarbeitet.
Die Versendung der Triebfahrzeugführerscheine an die Unternehmen ist aus verwaltungstechnischen Gründen nicht mehr möglich. Die Triebfahrzeugführerscheine werden ab dem 01.10.2017 von der Bundesdruckerei nur noch direkt an den Bewerber / Triebfahrzeugführer (Tf) gesandt. Dem Antrag ist daher die vom Bewerber / Triebfahrzeugführer unterschriebene "Einwilligungserklärung zum Direktversand des Triebfahrzeugführerscheins" (Anlage 4.1) beizufügen.
Verwenden Sie zur Antragstellung stets die aktuellsten Versionen der Vordrucke. Diese können Sie auf der Internetseite des EBA herunterladen.
Unternehmer haben die Triebfahrzeugführerscheinnummer zwecks Eintrags in die Zusatzbescheinigung beim Tf zu erfragen.