Eisenbahn-Bundesamt

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Fachmitteilung 15 / 2017 vom: 01.09.2017, Thema: Finanzierung

Förderrichtlinie „TSI Lärm+“

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat ein neues Förderprogramm aufgelegt. Es ergänzt andere Maßnahmen und trägt dazu bei, das Ziel der Bundesregierung, den vom Schienenverkehr ausgehenden Lärm gegenüber dem Stand von 2008 zu halbieren, schon vor dem Jahr 2020 zu erreichen. Mit dem Förderprogramm wird für Wagenhalter ein finanzieller Anreiz gesetzt, Güterwagen zu beschaffen, deren Schallimmission noch unter den nach TSI Lärm zulässigen Werten liegt.

Nach der Förderrichtlinie gewährt der Bund Wagenhaltern unter bestimmten Voraussetzungen Zuwendungen für den Ersatz lauter Güterwagen durch Neuwagenbeschaffung und für den Umbau vorhandener Güterwagen. Im Falle einer Neuwagenbeschaffung muss das Vorbeifahrgeräusch um mindestens 5 dB (A), im Falle eines Umbaus um mindestens 3 dB (A) unter dem Grenzwert der zum Zeitpunkt der Antragstellung gültigen Fassung der TSI Lärm liegen. Die geförderten Güterwagen müssen innerhalb der ersten acht Jahre nach Inbetriebnahme mindestens die Hälfte der Laufleistung auf Schienenwegen in Deutschland erbringen.

Das Eisenbahn-Bundesamt ist als Bewilligungsbehörde bestimmt und nach der Richtlinie (Förderrichtlinie des BMVI zur Förderung der Beschaffung neuer Güterwagen oder des Umbaus von Bestandsgüterwagen, die den Grenzwert für das Vorbeifahrgeräusch der TSI Fahrzeuge – Lärm unterschreiten (Förderrichtlinie „TSI Lärm+“) vom 6. Juli 2017) ermächtigt, Ausführungsbestimmungen zu erlassen.

Auf seiner Website stellt das Eisenbahn-Bundesamt die Ausführungsbestimmungen zur Förderrichtlinie nebst Anlagen (insbesondere Antragsformular) zur Verfügung, mit dem antragsberechtigte Wagenhalter Anträge auf Erlass eines Vorbescheides stellen können. Der Vorbescheid ist Voraussetzung für die Förderung. Bei der Antragstellung ist insbesondere anzugeben, welche Güterwagen im Falle von Neubeschaffung außer Betrieb gesetzt und verschrottet werden und/oder welche Güterwagen umgebaut werden sollen.

Auf der EBA-Website findet sich auch die Förderrichtlinie, welche die Voraussetzungen und Bedingungen einer Förderung enthält. Außerdem sind die wesentlichen haushaltsrechtlichen Regelungswerke eingestellt, die im Rahmen eines Zuwendungsverhältnisses Anwendung finden.

Die Informationen sind abrufbar unter