Eisenbahn-Bundesamt

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Fachmitteilung 17 / 2017 vom: 27.10.2017, Thema: Bahnbetrieb

Regelung GSM-R 01 freigegeben

Der Lenkungskreis Fahrzeuge hat auf seiner Sitzung am 07.09.2017 die "Regelung GSM-R 01“ Technische Regeln zum Nachweis der „Ende-zu-Ende Funktionalität“ im GSM-R System freigegeben. Ziel dieser technischen Regelung ist es, einen störungs- und fehlerfreien Betrieb der Cab-Radios im GSM-R Netz in der Bundesrepublik Deutschland sicherzustellen.

Die Vorgaben sollen die Kommunikation von GSM-R Diensten zwischen den beiden Endpunkten „Controller Equipment“ (bei der DB Netz AG GeFo ) auf der Festnetzseite und dem „Cab-Radio“ (Zugfunkgerät) auf der Fahrzeugseite - auch bei Änderungen - gewährleisten.

Die Regelung dient dem Nachweis der technischen Kompatibilität zwischen Cab-Radio inkl. SIM Karte und dem streckenseitigen GSM-R Netz in der Bundesrepublik Deutschland, inklusive der zugehörigen Festnetzendgeräte. Die Anforderungen und Prozesse für den Nachweis der Ende-zu-Ende Funktionalität des Cab-Radios, damit dieses im GSM-R-Netz betrieben werden kann, werden beschrieben.

Um zukünftig, entsprechend Phase 12 (Erfassung der Leistungsfähigkeit) der EN 50126-1, die Erfüllung der RAMS-Anforderungen kontrollieren zu können, wird ein Fehlermanagementprozess gemäß Phase 11 der EN 50126 für Cab-Radios eingeführt.

Um die Einhaltung der TSI ZZS bzgl. der Zuverlässigkeit von Funksprechverbindungen zwischen Betriebszentrale und Triebfahrzeugführer sicherzustellen und den entsprechenden „offenen Punkt“ der TSI ZZS für die nationalen Belange zu schließen, werden zudem Anforderungen an die Verfügbarkeit, Zuverlässigkeit definiert.

Die fahrzeugseitige Integration des Cab-Radios ist nicht Gegenstand dieser Regelung.

Das “Formblatt Erfassungsbogen Fehlermanagement Zugfunk“ (Anhang 6 der Regelung GSM-R 01) wird rein informativ als ausfüllbare Vorlage zur Verfügung gestellt. Es dient der Kommunikation zwischen dem Betreiber (EVU) und dem Hersteller des Cab-Radios.

Der Lenkungskreis Fahrzeuge besteht aus Vertretern des Eisenbahn-Bundesamts (EBA), des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI), der Benannten Stelle Interoperabilität (EBC), der Eisenbahnverbände (VDV, VDB, VPI), der Deutschen Bahn AG und der Bundesnetzagentur. Als nationales Steuerungsgremium berät er über fahrzeugtechnische Angelegenheiten.

Zur Regelgung GSM-R 01