Fachmitteilung 18 / 2017 vom: 02.11.2017, Thema: Finanzierung
Elektronisches Antragsverfahren zum Förderprogramm laTPS freigeschaltet
Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) hat das elektronische Antragsverfahren zum Förderprogramm laTPS für Antragsteller / Zuwendungsempfänger freigeschaltet.
Der Zugang zum Umrüstungsregister findet sich unter dem Link https://umregeba.eisenbahn-bundesamt.de/fsc.
Zu diesem Zweck hat das EBA die Anlage 3 „Ausfüllhilfe für die elektronische Antragstellung zur Umrüstförderung im Rahmen der Förderrichtlinie laTPS beim Eisenbahn-Bundesamt (EBA)“ aktualisiert.
Die aktualisierte Ausfüllhilfe und weitere Informationen zur Antragstellung finden sich auf der Internetseite des EBA unter der Rubrik „Finanzierung“.
Das EBA hatte im Mai 2017 damit begonnen, das Antragsverfahren zum Förderprogramm laTPS auf ein weitgehend elektronisches Verfahren umzustellen, welches auf dem elektronischen Umrüstungsregister basiert. Nun wurden abschließend alle bis zum 30.04.2017 gestellten Anträge (auf Vorbescheid, Änderung Vorbescheid und Zuwendung) vollständig in das Umrüstungsregister des EBA eingepflegt.