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Fachmitteilung 19 / 2017 vom: 30.11.2017, Thema: STE-Anlagen

Stellungnahme der Eisenbahnagentur der Europäischen Union zur TSI Energie 1301/2014 ermöglicht Beibehaltung der bisherigen Mastabstände

Anwendung der Stellungnahme ERA/OPI/2017-3 zur TSI ENE 1301/2014 anstelle des Anhangs D dieser TSI; hier: Berechnung der nutzbaren Fahrdrahtlage

Die technische Spezifikation für die Interoperabilität des Teilsystems Energie (TSI ENE, VO (EU) Nr. 1301/2014) regelt im Anhang D die Berechnung der maximalen Seitenlage des Fahrdrahts auf der Stromabnehmerwippe. Basis sind die Kapitel 4.2.9.2 (maximale horizontale Auslenkung Fahrdraht) und Kapitel 4.2.10 (Stromabnehmerbegrenzungslinie).

Die Spezifikation der Stromabnehmerbegrenzungslinie gemäß Anhang D der TSI ENE basiert auf mechanischen Begrenzungslinien des Stromabnehmers nach Vorgaben der Normen EN 15273 und EN 50367. Die Anwendung der vorgenannten Normen führt in Deutschland zu einer erheblichen Verkürzung der Längsspannweiten im Vergleich zum Status quo.

Zwischenzeitlich wurde die EN 50367 überarbeitet. Ein konsolidierter Entwurf der prEN 50367 liegt vor. Dieser enthält in Kapitel 5.2.5 ein überarbeitetes Verfahren zur Berechnung der nutzbaren Fahrdrahtlage.

Die Eisenbahnagentur der Europäischen Union (ERA) hat in der Stellungnahme ERA/OPI/2017-3 vom 19.09.2017 bestätigt, dass das Berechnungsverfahren gemäß Kapitel 5.2.5 des Entwurfs der prEN 50367 anstelle der Regelung in TSI ENE (VO (EU) Nr. 1301/2014) zur Anwendung kommen darf. Dies gilt, bis eine entsprechende Revision der TSI ENE erfolgt ist. Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) und das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hatten die Erstellung dieser Stellungnahme beantragt.

Der Ausschuss für Eisenbahninteroperabilität und -sicherheit (RISC) hat die Stellungnahme der ERA in seiner 80. Sitzung im November 2017 angenommen. Sie ist somit EU-weit anwendbar.

Für die Anwendung zur Planung von Oberleitungsanlagen im Bereich der Eisenbahnen des Bundes hat die DB Netz AG zur Umsetzung eine Technische Mitteilung zur Ril 997 erstellt und das Berechnungsverfahren erläutert. Ab 01.12.2017 ist diese Berechnung der nutzbaren Fahrdrahtlage anwendbar.