Fachmitteilung 04 / 2018 vom: 05.03.2018, Thema: Finanzierung
Änderung der SGFFG-Richtlinie
Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) hat einige der Anlagen zur Richtlinie zum Vollzug des Schienengüterfernverkehrsnetzförderung (SGFFG) aktualisiert.
Folgende Anlagen wurden angepasst:
- Anlage 7: Besondere Nebenbestimmungen für den Abruf von Zuwendungen (BNBest- Abruf)
- Anlage 8a: Vordruck: Angaben des Zuwendungsempfängers für das Abrufverfahren
- Anlage 8c: Vordruck: Chronologische Auflistung der Rechnungen (Seite 1 von 2)
- Anlage 8d: Vordruck: Änderungsmitteilung
Die Zuwendungsempfänger / Antragsteller werden gebeten, ab sofort nur diese Neufassung der Anlagen zu befolgen bzw. zu verwenden.
Die Aktualisierung beruht auf der Änderung der Besonderen Nebenbestimmungen für den Abruf von Zuwendungen (BNBest- Abruf) zum 01.01.2018. Gemäß den neuen Bestimmungen ist es nun auch möglich, den Auszahlungsbeleg ausschließlich per Telefax oder E-Mail an die Bundeskasse zu senden. Es ist nicht mehr erforderlich, den Auszahlungsbeleg im Original an die Bundeskasse ist nachzureichen.