Eisenbahn-Bundesamt

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Fachmitteilung 05 / 2018 vom: 26.03.2018, Thema: Bahnbetrieb

Meldung gefährlicher Ereignisse mittels elektronischer Formulare

Eisenbahnverkehrsunternehmen und Fahrzeughalter, die der unmittelbaren Zuständigkeit des Eisenbahn-Bundesamtes (EBA) unterliegen, sind nach der Allgemeinverfügung Pr.3230-32xua/002-0001#001 verpflichtet, das EBA über gefährliche Ereignissen zu informieren. Das EBA stellt dazu elektronische Formulare bereit.

Die Vorlagen für die Quartalsberichte basieren auf Anhang 2 der Allgemeinverfügung.