Eisenbahn-Bundesamt

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Fachmitteilung 09 / 2018 vom: 13.04.2018, Thema: Finanzierung

Änderung der Ausführungsbestimmungen zu "TSI Lärm+"

Das Eisenbahn- Bundesamt (EBA) hat die Ausführungsbestimmungen zur Förderrichtlinie TSI Lärm+ geändert und bittet alle Antragsteller um Beachtung.

In den Ausführungsbestimmungen wurden insbesondere folgende inhaltlichen Ergänzungen/ Änderungen vorgenommen:

  • Aufnahme von Erläuterungen zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn; Klarstellung, dass Rahmenverträge unter besonderen Bedingungen keinen vorzeitigen Maßnahmenbeginn darstellen;
  • Zulassung von Ausnahmen vom Erfordernis der Vorlage von 3 Kaufangeboten; der Nachweis der Höhe der marktüblichen Mehrkosten kann in besonderen Ausnahmefällen ohne die Vorlage von 3 Kaufangeboten geführt werden;
  • Die Notwendigkeit der Vorlage einer Sicherheit zur Absicherung eines möglichen Rückforderungsanspruches wird nun ausdrücklich festgelegt und ergänzende Erläuterungen zum erforderlichen Sicherungsmittel (Bürgschaft) vorgenommen. Ergänzend wird ein Muster für die Bürgschaft (Anlage 7) zur Verfügung gestellt.

Die Ergänzungen/ Änderungen werden vorübergehend farblich hervorgehoben.

Zur geänderten Ausführungsbestimmung