Fachmitteilung 10 / 2018 vom: 20.04.2018, Thema: Europa
Nationaler Umsetzungsplan ETCS veröffentlicht
Die Verordnung (EU) 2016/919 der Kommission vom 27. Mai 2016 über die technische Spezifikation für die Interoperabilität der Teilsysteme „Zugsteuerung, Zugsicherung und Signalgebung“ des Eisenbahnsystems in der Europäischen Union (TSI ZZS) fordert in Kapitel 7.4.4. von den Mitgliedsstaaten die Ausarbeitung und Notifizierung nationaler Umsetzungspläne bezüglich der Ausrüstung ihrer Eisenbahnnetze mit dem europäischen Zugbeeinflussungssystem ETCS und der Außerbetriebsetzung der bestehenden nationalen Systeme („Klasse-B-Systeme“).
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat den nationalen Umsetzungsplan ETCS für Deutschland im Dezember 2017 an die Europäische Kommission notifiziert. Der Umsetzungsplan kann nunmehr auf der Website des Eisenbahn-Bundesamtes heruntergeladen werden.
Der Umsetzungsplan nennt die Zeitpunkte der Ausrüstung von Strecken der Eisenbahnen des Bundes mit ETCS im Zeithorizont bis 2023 und beschreibt die Migrationsstrategie der Bundesrepublik sowohl in technischer als auch in finanzieller Hinsicht. Für die Außerbetriebsetzung nationaler Systeme werden keine verbindlichen Termine genannt. Eine Aktualisierung des nationalen Umsetzungsplans ist spätestens alle fünf Jahre vorgesehen.
Der nationale Umsetzungsplan dient als Basis, um festzustellen, ob Ausnahmen gemäß Kapitel 7.4.3 Satz 2 der TSI ZZS zur Ausrüstungsverpflichtung neuer Fahrzeuge mit ETCS erteilt werden können. Dies ist dann möglich, wenn der Einsatzbereich dieser Fahrzeuge nicht mehr als 150 km eines Streckenabschnitts umfasst, der bereits mit ETCS ausgerüstet ist oder binnen fünf Jahren nach Erteilung der Inbetriebnahmegenehmigung für diese Fahrzeuge mit ETCS ausgerüstet werden soll.