Eisenbahn-Bundesamt

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link: Datenschutz

OK

Fachmitteilung 14 / 2018 vom: 17.07.2018, Thema: Finanzierung

Änderung der Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest- P)

Das Eisenbahn- Bundesamt (EBA) hat aufgrund der Änderung der Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest- P) zum 13.06.2018 folgende Dokumente im Bereich der Finanzierung aktualisiert:

  • Anlage 9 zur Richtlinie zum Vollzug des Schienengüterfernverkehrsnetzförderungsgesetzes (SGFFG);
  • Anlage 07 zur Verfahrensanweisung zur Anwendung der Förderrichtlinie laTPS und
  • Anlage 4 zu den Ausführungsbestimmungen des EBA zur Förderrichtlinie TSI Lärm+.

Die Zuwendungsempfänger werden gebeten, die Neufassungen der Anlagen für alle Zuwendungsbescheide, die ab dem 13.06.2018 erlassen worden sind bzw. ab diesem Datum erlassen werden, zu befolgen.

Gemäß den neuen Bestimmungen ist bei einer Zuwendung von mehr als 100.000 Euro für die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen die Verfahrensordnung für die Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsaufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte (Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) (vorher: VOL/ A)) anzuwenden. Von der Verpflichtung zur Anwendung ausgenommen sind nur einzelne Vorschriften (vgl. Nr. 3.1 ANBest- P).