Fachmitteilung 15 / 2018 vom: 16.08.2018, Thema: Recht
Oberverwaltungsgericht NRW bestätigt Widerruf einer Sicherheitsbescheinigung durch das EBA
Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht in Münster hat mit Beschluss vom 28.05.2018 die sofortige Vollziehung des Widerrufs einer Sicherheitsbescheinigung durch das Eisenbahn-Bundesamt als rechtmäßig bestätigt.
Die Vorinstanz (VG Köln, Az: 18 L 3799/17) hat den Antrag auf Aussetzung der sofortigen Vollziehung zu Recht abgelehnt, so die Berufungsinstanz.
Das betroffene Eisenbahnunternehmen hat den Vorgaben der Sicherheitsbescheinigung zuwidergehandelt. Der Entzug der SiBe durch die Sicherheitsbehörde war damit geboten. Dem Entzug der Sicherheitsbescheinigung lagen zum einen schwerwiegende Unfallereignisse zugrunde. Daneben stellte das EBA auch fest, dass wiederholt Zugfahrten mit ausgeschalteter Zugbeeinflussungseinrichtung stattfanden.
Das OVG Münster hat in seinem Beschluss ungewöhnlich scharf das wiederholte Abschalten der Zugbeeinflussung durch das klagende Eisenbahnunternehmen gerügt.
Hierzu das OVG:
Der Senat nimmt mit Befremden zur Kenntnis, dass die Antragstellerin die Funktion der Zugbeeinflussung auf "Fahrverlaufsaufzeichnungen" reduziert und den demgegenüber entscheidenden Sicherheitsaspekt, das unzulässige Anfahren gegen Halt zeigende Signale zu verhindern (§ 28 Abs. 1 Nr. 4 EBO), offenbar für so unwesentlich hält, dass sie den mehrmonatigen Einsatz eines Fahrzeugs ohne wirksame Zugbeeinflussung nicht verhindert.
Die Hauptsache ist noch beim VG Köln anhängig.