Fachmitteilung 18 / 2018 vom: 10.09.2018, Thema: Bahnbetrieb
Änderung der Allgemeinverfügung zur Meldung gefährlicher Ereignisse an das EBA
Das Eisenbahn- Bundesamt (EBA) hat die Anlage zur Allgemeinverfügung zur Meldung gefährlicher Ereignisse an das EBA geändert. Dabei wurde u.a. die Frist zur Abgabe der Meldung auf bis zu 14 Tage nach dem Stichtag verlängert, um den Adressaten Gelegenheit zu geben solche Ereignisse, die sich kurz vor dem Quartalsende ereignen, noch in einer ausreichenden Qualität bearbeiten zu können.
Satz 1 der Anlage 1 wurde in mehrere Sätze aufgeteilt und dadurch übersichtlicher gestaltet. Weiterhin wurden hinsichtlich der Tabelle „Fahrzeuge“ ein falscher Bezug korrigiert und die zu meldenden Sachverhalte konkretisiert. Darüber hinaus enthält der Änderungsbescheid Klarstellungen in Bezug auf die dem EBA zu meldenden Ereignisse an Fahrzeugen und wann diese der Aufsicht des EBA unterfallen.
Der Änderungsbescheid ist am Freitag, den 7. September 2018 als Allgemeinverfügung durch Aushang öffentlich bekannt gemacht worden. Die adressierten Eisenbahnen und Fahrzeughalter müssen die darin enthaltenen Regelungen gemäß § 41 Absatz 4 VwVfG ab dem 21. September 2018 anwenden.