Eisenbahn-Bundesamt

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Fachmitteilung 22 / 2018 vom: 04.10.2018, Thema: Triebfahrzeugführer

30.10.2018 - Termin zur Einführung der europäischen Führerscheine und Zusatzbescheinigungen

Vom 30. Oktober 2018 an ist für Triebfahrzeugführer bei Eisenbahnen mit Sicherheitsbescheinigung oder Sicherheitsgenehmigung der europäische Führerschein gemäß Triebfahrzeugführerscheinverordnung (TfV) verpflichtend.

Triebfahrzeugführer, denen Erlaubnisse nach der VDV-Schrift 753 erteilt worden sind, dürfen ihre Tätigkeit auf Grund ihrer Erlaubnisse und ohne Anwendung der TfV nur noch bis zum Ablauf des 29. Oktober 2018 weiter ausüben. Nur in Bereichen von Regionalbahnen behalten die Erlaubnisse nach der VDV-Schrift 753 auch nach dem 29. Oktober 2018 ihre Gültigkeit.

Die Eisenbahnen sollten die verbleibende Zeit nutzen, um die Vollständigkeit und Richtigkeit der Führerscheine und Zusatzbescheinigungen sowie alle organisatorischen Maßnahmen zu überprüfen. Unstimmigkeiten sind unverzüglich dem Eisenbahn-Bundesamt (EBA) mitzuteilen (tfs-stelle@eba.bund.de). Damit kann auch in der Eisenbahnaufsicht praxisorientiert mit eventuellen Datenfehlern und noch offenen Erteilungen des Führerscheins über den 30.10.2018 hinaus umgegangen werden.

Das EBA hat über 43.000 Erst- und Umstell-Anträge rechtzeitig bearbeitet; einigen wenigen Führerscheinanträgen konnte das EBA indes bislang nicht stattgeben. In diesen Fällen waren die eingereichten Unterlagen unvollständig oder Adressdaten nicht mehr aktuell. Die betroffenen Eisenbahnen bzw. Triebfahrzeugführer sind informiert.

Für die letzten noch bearbeiteten Umschreibungen der bisherigen VDV-Führerscheine stellt das EBA beim Vorliegen der Voraussetzungen kostenlos vorläufige TfV-Führerscheine zusätzlich zu den originalen Triebfahrzeugführerscheinen aus. Dieses Vorgehen soll es den Eisenbahnen erleichtern, bis zum 29.10.2018 die entsprechenden Zusatzbescheinigungen auszustellen.

Falls Antragsteller bis zum 22.10.2018 trotz fristgerechter (§ 21 Abs. 6 TfV) und vollständiger Antragstellung weder einen TfV-Führerschein noch einen vorläufigen TfV-Führerschein erhalten haben, kann ab diesem Datum die Triebfahrzeugführerscheinstelle beim EBA (bevorzugt per E-Mail: tfs-stelle@eba.bund.de) kontaktiert werden. Von Nachfragen bezüglich des Bearbeitungsstandes vor diesem Datum bittet das EBA abzusehen.

Zum Abschluss der endgültigen Umstellung auf die TfV haben auch die Eisenbahnen alle organisatorischen Maßnahmen für sich rechtzeitig abzuschließen: Hierzu gehören die interne Überprüfung der in diesen Wochen vom EBA noch erteilten Triebfahrzeugführerscheine sowie die Erstellung und Ausgabe der zugehörigen Zusatzbescheinigungen, welche die Triebfahrzeugführer ebenfalls im Dienst mitführen müssen. Im unternehmenseigenen Register der Zusatzbescheinigungen müssen die Unternehmen die personellen und fachlichen Daten der eingesetzten Triebfahrzeugführer dauerhaft für sich verwalten.